Während der
Militärdiktatur in Argentinien verschwanden mindestens 100 Personen mit
deutschem Pass oder deutscher Herkunft. Die
Koalition gegen Straflosigkeit, ein Zusammenschluss kirchlicher
Organisationen, Solidaritätsgruppen, Menschenrechts- sowie
Juristenorganisationen, dem auch das ECCHR angehört, ist seit 1998 maßgeblich
daran beteiligt, deutschen und deutschstämmigen Opfern vor deutschen
Strafverfolgungsbehörden zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Generalsekretär des
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Wolfgang Kaleck,
einer der Rechtsanwälte und Sprecher der Koalition, beobachtete zuletzt die in
Argentinien wieder aufgenommenen Prozesse. Das ECCHR unterstützt diese
Verfahren mit juristischen Stellungnahmen.
Am 28. Mai 2010 sagte
Marianela Galli, Menschenrechtsaktivistin der Organisation H.I.J.O.S. und
Klägerin am ESMA-Tribunal, vor den argentinischen Bundesgerichten in Buenos
Aires über die Verschleppung ihrer Familie im Jahre 1977 aus. Die
deutschstämmige Marianela ist das einzige Familienmitglied, das die
Verschleppung überlebt hat. Ihre Geschichte erzählt Sie in einem ECCHR-Video, das sie sich unter "Weiterlesen" oder unter unseren Argentinien-Videos anschauen können.
FÜNF BESCHULDIGTE FÜR VERBRECHEN IN GEHEIMEM
GEFANGENENLAGER ANGEKLAGT
Am 3. Juni 2010 begann vor dem Bundesgerichtshof
(TOF) N.1 der Stadt Buenos Aires der Prozess gegen die Verbrechen, die im
geheimen Gefangenenlager „Automotores Orletti", einer Enklave der Operation
Condor, begangen wurden. Fünf frühere Mitglieder der Armee und des
Geheimdienstes werden des illegalen Freiheitsentzugs, der Folter und des Mordes
in 65 Fällen angeklagt. Laut Gerichtskalender wurde die Anklageschrift bis zum
17. Juni vorgetragen. Im Anschluss werden die Angeklagten aussagen. Die
Aussagen der Opfer und Zeugen werden ab dem 8. Juli angehört.
EHEMALIGER ARGENTINISCHER PRÄSIDENT ZU 25 JAHREN VERURTEILT
SPÄTE
GERECHTIGKEIT FÜR FOLTEROPFER VON CAMPO DE MAYO
Nach
monatelangen Verhandlungen und über hundert Zeugenaussagen, wurde Reynaldo
Benito Bignone, argentinischer Präsident während der letzten Phase der
Militärdiktatur (1982-1983), am 20. April 2010 zu 25 Jahren Haft verurteilt.
Bignone war wegen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im
Folterzentrum Campo de Mayo angeklagt. Der Bundesgerichtshof von San Martin in
Argentinien hat außerdem fünf weitere Anführer der Militärdiktatur zu
Haftstrafen verurteilt. Das ECCHR hat bereits zuvor über die Prozesse
berichtet.
BEIHILFE VON BANKEN ZU VERBRECHEN DER ARGENTINISCHEN MILITÄRDIKTATUR
MENSCHENRECHTSORGANISATIONEN
REICHEN RECHTSGUTACHTEN EIN
Die
argentinische Militärjunta hat während ihrer Herrschaft (1976-1983) die
finanzielle Unterstützung internationaler Banken gesucht und gefunden. Damit
haben die Banken das Regime und seine repressive Politik gestützt.
Menschenrechtsorganisationen haben in einem Fall vor dem argentinischen
Bundeszivilgerichtshof Nr. 7 der Stadt Buenos Aires ein Rechtsgutachten
eingereicht. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass internationale Banken durch
ihre Kreditvergabe an die Militärjunta einen substanziellen Beitrag zu
Menschenrechtsverbrechen geleistet haben. ECCHR-Generalsekretär Wolfgang
Kaleck sprach auf der Konferenz „Financing Gross Human Rights Violations:
International Banks, Complicity and the case of Argentina", über die Beteiligung ziviler und ökonomischer Akteure
an den Diktaturverbrechen.
Das Amtsgericht Nürnberg hat am 15. Dezember 2009
einen weiteren Haftbefehl gegen den ehemaligen Chef der 1976 bis 1983 in
Argentinien regierenden Militärjunta, Jorge Rafael Videla, wegen Beteiligung an
der Ermordung des deutschen Staatsbürgers Rolf Stawowiok erlassen. Die
Strafanzeige wurde von Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck im Auftrag der Koalition
gegen Straflosigkeit im Mai 2001 gestellt. Im Januar 2010 wurde das Verfahren
von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Abwesenheit des Beschuldigten
vorläufig eingestellt.
Am 26.
Februar 2010 wurde vor dem 4. Bundesgericht in Buenos Aires der Prozess wegen
Fällen von Folter und Mord im Haftlager „El Vesubio" eröffnet. In diesem
Lager war auch die junge Deutsche Elisabeth Käsemann nach ihrer Entführung am
9. März 1977 inhaftiert und gefoltert worden. Am 24. Mai desselben Jahres wurde
Elisabeth Käsemann zusammen mit 15 anderen Gefangenen in Monte Grande mit vier
Schüssen ermordet. In Deutschland hatte die Koalition gegen Straflosigkeit,
einem Netzwerk von Menschenrechts-, Juristen- und kirchlichen Organisationen,
dem auch das ECCHR angehört, den Fall Käsemann 1998 zur Anzeige gebracht.
Interviews mit Wolfgang Kaleck zu den laufenden Prozessen in Argentinien und zum Fall Käsemann finden Sie hier.
LAUFENDE PROZESSE IN ARGENTINIEN
CAMPO DE MAYO
Bei Campo de Mayo handelt es sich um ein
militärisches Areal 30 km außerhalb von Buenos Aires, das zwischen 1976 und
1980 in vier verschiedene geheime Gefängnis- und Folterzentren unterteilt war: El
Campito, La Casita, La Prisión Militar de Encausados und El Hospital Militar.
Das Areal war unter der Kontrolle und dem Befehl der Heeresleitung des militärischen
Instituts ("Comando de Institutos Militares"), das zu dieser Zeit von den vier
Generälen Santiago Omar Riveros, José Montes, Cristino Nicolaides und Reynaldo
Bignone geleitet wurde.
Der
Fall des Ersten Heereskorps
("Primer Cuerpo del Ejército" - Aktenzeichen 14.216/2003) betrifft Menschenrechtsverletzungen,
darunter Folter, Mord, Freiheitsberaubung und Menschenraub, die zwischen 1976
und 1983 von Mitgliedern dieses Korps in der Stadt und Provinz Buenos Aires sowie der Provinz La Pampa in Argentinien verübt wurden.
In dem Großverfahren
("mega causa" - Fall 14.217/203) stehen Verbrechen, die im Gefängnis- und
Folterzentrum in der Escuela Mecánica de la Armada (E.S.M.A.) zwischen dem 24.
März 1976 und dem 10. Dezember 1983 begangen wurden, zur Anklage. Die mündliche
Hauptverhandlung läuft seit dem 11. Dezember 2009 vor dem Bundesgericht Nr.5 (Tribunal
Oral Federal nº5) in Buenos Aires.
DIE VERSCHWUNDENEN GEWERKSCHAFTER VON MERCEDES BENZ
ECCHR REICHT RECHTSGUTACHTEN EIN
Das ECCHR unterstützt Opfer der argentinischen
Militärdiktatur, die in Argentinien Strafanzeige gegen einen Manager von
Mercedes Benz S.A. erstattet haben. Das ECCHR hat am 12. November 2009 ein Rechtsgutachten, einen
so genannten Amicus Curiae Brief an ein argentinisches Gericht der Provinz
San Martín übersandt. In
diesem Rechtsgutachten weist das ECCHR darauf hin, dass der argentinische Staat
verpflichtet ist, die Verantwortung privatwirtschaftlicher Akteure für die
Menschenrechtsverletzungen der Militärdiktatur zu ermitteln.
Ab Dezember 2009 beobachtet das ECCHR die zur Zeit laufenden Hauptverhandlungen vor
argentinischen Bundesgerichten gegen ehemalige Militärs wegen der
Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976 bis 1983). Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, Sprecher
sowie einer der Anwälte der 1998 gegründeten deutschen „Koalition gegen
Straflosigkeit. Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in
Argentinien" berichtet gemeinsam mit der Berliner Filmemacherin
Alexandra Weltz aus Buenos Aires.