DIE ARGENTINISCHEN DIKTATURVERFAHREN

DIE DEUTSCHE "KOALITION GEGEN STRAFLOSIGKEIT"

Während der Militärdiktatur in Argentinien verschwanden mindestens 100 Personen mit deutschem Pass oder deutscher Herkunft. Die Koalition gegen Straflosigkeit, ein Zusammenschluss kirchlicher Organisationen, Solidaritätsgruppen, Menschenrechts- sowie Juristenorganisationen, dem auch das ECCHR angehört, ist seit 1998 maßgeblich daran beteiligt, deutschen und deutschstämmigen Opfern vor deutschen Strafverfolgungsbehörden zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Wolfgang Kaleck, einer der Rechtsanwälte und Sprecher der Koalition, beobachtete zuletzt die in Argentinien wieder aufgenommenen Prozesse. Das ECCHR unterstützt diese Verfahren mit juristischen Stellungnahmen.

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EINE ARGENTINISCHE GESCHICHTE

MARIANELA GALLI ALS ZEUGIN VOR ESMA-TRIBUNAL

Am 28. Mai 2010 sagte Marianela Galli, Menschenrechtsaktivistin der Organisation H.I.J.O.S. und Klägerin am ESMA-Tribunal, vor den argentinischen Bundesgerichten in Buenos Aires über die Verschleppung ihrer Familie im Jahre 1977 aus. Die deutschstämmige Marianela ist das einzige Familienmitglied, das die Verschleppung überlebt hat. Ihre Geschichte erzählt Sie in einem ECCHR-Video, das sie sich unter "Weiterlesen" oder unter unseren Argentinien-Videos anschauen können.

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PROZESSBEGINN FÜR „AUTOMOTORES ORLETTI“

FÜNF BESCHULDIGTE FÜR VERBRECHEN IN GEHEIMEM GEFANGENENLAGER ANGEKLAGT

Am 3. Juni 2010 begann vor dem Bundesgerichtshof (TOF) N.1 der Stadt Buenos Aires der Prozess gegen die Verbrechen, die im geheimen Gefangenenlager „Automotores Orletti", einer Enklave der Operation Condor, begangen wurden. Fünf frühere Mitglieder der Armee und des Geheimdienstes werden des illegalen Freiheitsentzugs, der Folter und des Mordes in 65 Fällen angeklagt. Laut Gerichtskalender wurde die Anklageschrift bis zum 17. Juni vorgetragen. Im Anschluss werden die Angeklagten aussagen. Die Aussagen der Opfer und Zeugen werden ab dem 8. Juli angehört.

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EHEMALIGER ARGENTINISCHER PRÄSIDENT ZU 25 JAHREN VERURTEILT

SPÄTE GERECHTIGKEIT FÜR FOLTEROPFER VON CAMPO DE MAYO

Nach monatelangen Verhandlungen und über hundert Zeugenaussagen, wurde Reynaldo Benito Bignone, argentinischer Präsident während der letzten Phase der Militärdiktatur (1982-1983), am 20. April 2010 zu 25 Jahren Haft verurteilt. Bignone war wegen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Folterzentrum Campo de Mayo angeklagt. Der Bundesgerichtshof von San Martin in Argentinien hat außerdem fünf weitere Anführer der Militärdiktatur zu Haftstrafen verurteilt. Das ECCHR hat bereits zuvor über die Prozesse berichtet.

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BEIHILFE VON BANKEN ZU VERBRECHEN DER ARGENTINISCHEN MILITÄRDIKTATUR

MENSCHENRECHTSORGANISATIONEN REICHEN RECHTSGUTACHTEN EIN

Die argentinische Militärjunta hat während ihrer Herrschaft (1976-1983) die finanzielle Unterstützung internationaler Banken gesucht und gefunden. Damit haben die Banken das Regime und seine repressive Politik gestützt. Menschenrechtsorganisationen haben in einem Fall vor dem argentinischen Bundeszivilgerichtshof Nr. 7 der Stadt Buenos Aires ein Rechtsgutachten eingereicht. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass internationale Banken durch ihre Kreditvergabe an die Militärjunta einen substanziellen Beitrag zu Menschenrechtsverbrechen geleistet haben. ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck  sprach auf der Konferenz „Financing Gross Human Rights Violations: International Banks, Complicity and the case of Argentina", über die Beteiligung ziviler und ökonomischer Akteure an den Diktaturverbrechen.

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DEUTSCHER HAFTBEFEHL GEGEN EX-DIKTATOR VIDELA

MORD AN DEUTSCHEM STAATSBÜRGER ROLF STAWOWIOK

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 15. Dezember 2009 einen weiteren Haftbefehl gegen den ehemaligen Chef der 1976 bis 1983 in Argentinien regierenden Militärjunta, Jorge Rafael Videla, wegen Beteiligung an der Ermordung des deutschen Staatsbürgers Rolf Stawowiok erlassen. Die Strafanzeige wurde von Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck im Auftrag der Koalition gegen Straflosigkeit im Mai 2001 gestellt. Im Januar 2010 wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Abwesenheit des Beschuldigten vorläufig eingestellt.

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DER FALL ELISABETH KÄSEMANN

ZUR PROZESSERÖFFNUNG AM 26. FEBRUAR 2010

Am 26. Februar 2010 wurde vor dem 4. Bundesgericht in Buenos Aires der Prozess wegen Fällen von Folter und Mord im Haftlager „El Vesubio" eröffnet. In diesem Lager war auch die junge Deutsche Elisabeth Käsemann nach ihrer Entführung am 9. März 1977 inhaftiert und gefoltert worden. Am 24. Mai desselben Jahres wurde Elisabeth Käsemann zusammen mit 15 anderen Gefangenen in Monte Grande mit vier Schüssen ermordet. In Deutschland hatte die Koalition gegen Straflosigkeit, einem Netzwerk von Menschenrechts-, Juristen- und kirchlichen Organisationen, dem auch das ECCHR angehört, den Fall Käsemann 1998 zur Anzeige gebracht.

Prozesseröffnung "El Vesubio". Der Fall Elisabeth Käsemann from PARKAFILM.CC on Vimeo.

Interviews mit Wolfgang Kaleck zu den laufenden Prozessen in Argentinien und zum Fall Käsemann finden Sie hier.

LAUFENDE PROZESSE IN ARGENTINIEN

CAMPO DE MAYO

Bei Campo de Mayo handelt es sich um ein militärisches Areal 30 km außerhalb von Buenos Aires, das zwischen 1976 und 1980 in vier verschiedene geheime Gefängnis- und Folterzentren unterteilt war: El Campito, La Casita, La Prisión Militar de Encausados und El Hospital Militar. Das Areal war unter der Kontrolle und dem Befehl der Heeresleitung des militärischen Instituts ("Comando de Institutos Militares"), das zu dieser Zeit von den vier Generälen Santiago Omar Riveros, José Montes, Cristino Nicolaides und Reynaldo Bignone geleitet wurde.

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LAUFENDE PROZESSE IN ARGENTINIEN

PRIMER CUERPO DEL EJÉRCITO

Der Fall des Ersten Heereskorps ("Primer Cuerpo del Ejército" - Aktenzeichen 14.216/2003) betrifft Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter, Mord, Freiheitsberaubung und Menschenraub, die zwischen 1976 und 1983 von Mitgliedern dieses Korps in der Stadt und Provinz Buenos Aires sowie der Provinz La Pampa in Argentinien verübt wurden.

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LAUFENDE PROZESSE IN ARGENTINIEN

LA ESCUELA MECÁNICA DE LA ARMADA (ESMA)

In dem Großverfahren ("mega causa" - Fall 14.217/203)  stehen Verbrechen, die im Gefängnis- und Folterzentrum in der Escuela Mecánica de la Armada (E.S.M.A.) zwischen dem 24. März 1976 und dem 10. Dezember 1983 begangen wurden, zur Anklage. Die mündliche Hauptverhandlung läuft seit dem 11. Dezember 2009 vor dem Bundesgericht Nr.5 (Tribunal Oral Federal nº5) in Buenos Aires.

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DIE VERSCHWUNDENEN GEWERKSCHAFTER VON MERCEDES BENZ

ECCHR REICHT RECHTSGUTACHTEN EIN

Das ECCHR unterstützt Opfer der argentinischen Militärdiktatur, die in Argentinien Strafanzeige gegen einen Manager von Mercedes Benz S.A. erstattet haben. Das ECCHR hat am 12. November 2009 ein Rechtsgutachten, einen so genannten Amicus Curiae Brief an ein argentinisches Gericht der Provinz San Martín übersandt. In diesem Rechtsgutachten weist das ECCHR darauf hin, dass der argentinische Staat verpflichtet ist, die Verantwortung privatwirtschaftlicher Akteure für die Menschenrechtsverletzungen der Militärdiktatur zu ermitteln.

ARGENTINIEN VIDEOS

BERICHTE UND INTERVIEWS

Ab Dezember 2009 beobachtet das ECCHR die zur Zeit laufenden Hauptverhandlungen vor argentinischen Bundesgerichten gegen ehemalige Militärs wegen der Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976 bis 1983). Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, Sprecher sowie einer der Anwälte der 1998 gegründeten deutschen „Koalition gegen Straflosigkeit. Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien" berichtet gemeinsam mit der Berliner Filmemacherin Alexandra Weltz aus Buenos Aires.

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ARGENTINIEN DOKUMENTE

FALLBESCHREIBUNGEN, STRAFANZEIGEN, INTERVIEWS

Hier finden Sie zahlreiche juristische Schriftsätze und Entscheidungen, Fallbeschreibungen, eine Presseschau sowie weiterführende Links.

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