Kadyrow mutmaßlicher Anstifter zum Mord in Österreich
Der Präsident der russischen Teilrepublik
Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, wird in einem Abschlussbericht des
österreichischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung als
Anstifter zum Mord an dem Exil-Tschetschenen Umar Israilow genannt. Israilow
wurde am 13. Januar 2009 um die Mittagszeit auf offener Straße in Wien durch
mehrere Schüsse getötet. Zuvor
hatte Israilow als Zeuge in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte sowie einer Strafanzeige gegen Kadyrow in Österreich zur
Verfügung gestanden. In diesen Verfahren geht es unter anderem um Folter, die
Israilow selbst in Tschetschenien erlitt. Das ECCHR hatte die Strafanzeige im
Juni 2008 mit Hilfe seiner Zeugenaussagen in Wien erstattet.
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ECCHR-Beschwerde gegen Österreich im Fall Kadyrow
Am 25. Juni 2009 hat das European Center for
Constitutional and Human Rights beim UN-Sonderberichterstatter für Folter und
anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe,
Prof. Manfred Nowak (Genf), eine Beschwerde eingereicht. Das ECCHR wirft der
Republik Österreich vor, ihre Pflichten aus dem UN-Übereinkommen gegen Folter
(UNCAT) verletzt zu haben.
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ECCHR-Strafanzeige gegen Kadyrow wegen Folter
Am 13. Juni 2008 erstattete das ECCHR über österreichische Rechtsanwälte in Wien Strafanzeige gegen den Präsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien, Ramzan Kadyrow, wegen Folter und versuchter schwerer Nötigung. Der Hauptzeuge Umar Israilow berichtete von andauernden Folterungen,
mehrfach von Kadyrow persönlich, während seiner widerrechtlichen
Gefangenschaft von April
bis Juli 2003 im Lager Tsentoroi in Tschetschenien. Zudem wurde
Israilow während dieser Zeit in Tsentoroi und seiner anschließend
erzwungenen Tätigkeit beim tschetschenischen Sicherheitsdienst Augen-
und
Ohrenzeuge von weiteren systematischen Folterungen und widerrechtlichen
Exekutionen, die
sowohl von Kadyrow selbst als auch von seinen Gefolgsleuten durchgeführt
wurden.
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