Gender und Menschenrechte

Frauen sind als Opfer sexualisierter Gewalt in besonderer Weise von kriegerischen und anderen gewaltförmigen Auseinandersetzungen betroffen. An dieser Form von Gewalt sind neben staatlichen auch private Akteure beteiligt. Insbesondere in mittelamerikanischen Staaten wie Mexiko und Guatemala wird dieses Phänomen massenhafter Vergewaltigung und Ermordung und anschließender Nicht-Strafverfolgung als Femicidio (Feminizid) bezeichnet.

Obwohl der Rückgriff auf „Recht" als Mittel der Bekämpfung von Gender-Diskriminierung theoretisch nicht unumstritten ist, konnte sich das Verständnis von Frauenrechten als Menschenrechte in der internationalen Debatte durchsetzten. In den letzten Jahrzehnten entstanden eine Reihe von internationalen Konventionen, allen voran die Convention against all forms of Discrimination against Women (CEDAW), Schutzgesetzen sowie Antidiskriminierungsgesetzen, deren erklärtes Ziel es ist, die Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen aufgrund ihres Geschlechtes zu bekämpfen.  

In diesem Programm, das Anfang 2010 startet, sollen die speziellen Genderaspekte, die sich bei der Verteidigung und Realisierung politischer und bürgerlicher sowie wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte ergeben, im Sinne von Gender Mainstreaming zusammengefasst werden. Weiterhin soll nach Wegen gesucht werden, wie diese Rechte durchgesetzt, bzw. wie Rechtsverletzungen geahndet werden können. Die folgenden Problemfelder sollen untersucht werden: 

1. Gewalt und sexualisierte Gewalt an Frauen in kriegerischen und gewaltförmigen Auseinandersetzungen, insbes. das Phänomen des Feminicido in Guatemala und Mexiko

2. Frauen und diskriminierende Arbeitsbedingungen im Süden sowie Zusammenhang von Migration und Menschenrechtsverletzungen, z.B. bei der Hausarbeit im Norden

3. Frauen und der Zugang zu Ressourcen (Recht auf Nahrung, Recht auf Wasser, Zugang zum Gesundheitswesen)