Universelle Justiz
Trotz ihres universellen Anspruchs werden die Menschenrechte in vielen Staaten von Regierungen und Behörden nicht beachtet. Selbst in Ländern, in denen die Menschenrechte fest im Rechtssystem verankert sind, ist ihr Schutz nicht selbstverständlich. Ermittlungen aufgrund von Verstößen werden oft nicht oder nur unzureichend aufgenommen. Die Täter von gravierenden Menschenrechtsverletzungen werden nicht angeklagt und Gerichtsverfahren zum Aufdecken der Wahrheit fehlen häufig. Entschädigungsansprüche der Opfer werden häufig nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Das ECCHR nutzt alle juristisch zur Verfügung stehenden Wege aus, um doch eine Bestrafung von Tätern schwerster Menschenrechtsverletzungen wie Morde, Folter oder dem Verschwindenlassen von Personen, zu erreichen. Dazu gehören Strafanzeigen in Ländern, die für schwerste Menschenrechtsverstöße eine strafrechtliche Zuständigkeit nach dem Universalitätsprinzip haben, als auch Beschwerden zu verschiedenen UN-Gremien und internationalen Gerichten und Institutionen. Außerdem werden weltweit Prozesse etwa durch Expertengutachten oder amicus curiae Schriftsätze zu einzelnen Themen unterstützt. Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, hat sich in den vergangenen Jahren intensiv diesem Gebiet gewidmet. Strafanzeigen gegen Angehörige der argentinischen Militärjunta in Deutschland haben über lange Jahre hinweg nun auch zu Prozessen in Argentinien selbst geführt. Anzeigen gegen Verantwortliche schwerster Menschenrechtsverletzungen aus den USA, Tschetschenien und Usbekistan haben den Finger in eine Wunde westeuropäischer Staaten gelegt, wurden bislang aber abschlägig beschieden.